Steigende Mieten, teure Energiepreise und die allgemeine Teuerung machen vielen Rentnerinnen und Rentnern in Maintal zu schaffen. Doch wer die richtigen Vergünstigungen kennt, kann das Monatsbudget spürbar entlasten. Vom Maintal-Pass über das Seniorenticket Hessen bis zur GEZ- und Krankenkassen-Befreiung: Hier ist Ihre Übersicht über alle Sparmöglichkeiten.

Als meine Mutter vor einiger Zeit ihren Rentenbescheid und die Nebenkostenabrechnung nebeneinanderlegte, wurde sie ganz still. Nach über vierzig Jahren Arbeit blieb am Monatsende kaum etwas übrig. „Ich kann mir nicht mal mehr ein Stück Kuchen mit meiner Freundin im Altstadtcafé in Hochstadt leisten", sagte sie traurig.

Wir haben uns daraufhin einen Nachmittag Zeit genommen und alle Fördertöpfe geprüft. Das Ergebnis: Mit dem Maintal-Pass, der Befreiung vom Rundfunkbeitrag und der Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse spart sie heute jeden Monat fast 150 Euro. Dieses Geld steht Ihnen gesetzlich zu; schämen Sie sich nicht, diese Hilfen einzufordern!

1. Der Maintal-Pass: Der städtische Schlüssel zu Vergünstigungen

Der Maintal-Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Maintal, um Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Wer bekommt den Maintal-Pass?

Antragsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Maintal, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Bezug von Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII (4. Kapitel) oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Bezug von Wohngeld (Mietzuschuss)
  • Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Leistungen nach dem AsylbLG
  • Geringes Renteneinkommen, das die maßgebliche Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschreitet

Welche Rabatte bringt der Maintal-Pass?

  • Stadtbuslinien Maintal (SVM): Bei Fahrten zwischen Bischofsheim und den übrigen Stadtteilen wird der Fahrpreis direkt beim Buspersonal von Preisstufe 2 auf den günstigeren Preisstufe-1-Tarif für Erwachsene abgesenkt (Linien MKK-22 bis MKK-25 und Ruftaxi AST 27).
  • Maintalbad: 1,00 Euro Ermäßigung auf den regulären Einzeleintritt im Hallen- und Freibad in Dörnigheim (Berliner Straße 64, moderner Neubau mit barrierefreiem Hubboden und Beckenlifter).
  • Bürgerhäuser und Kultur: 1,00 Euro Ermäßigung bei städtischen Theateraufführungen, Lesungen und Konzerten in den Bürgerhäusern Hochstadt und Bischofsheim sowie bei der städtischen Filmreihe „Kino vor Ort“.
  • Volksbühne Maintal e.V.: Bei Sonderveranstaltungen der traditionsreichen Volksbühne im freien Kartenverkauf erstattet die Stadtverwaltung auf Antrag die Hälfte des regulären Eintrittspreises.
  • Volkshochschule und Weiterbildung: Bei Kursen der Volkshochschule (Hanau und Bildungspartner Main-Kinzig), etwa für Smartphone-Schulungen oder Gesundheitssport, erstattet die Stadtverwaltung über den Maintal-Pass bis zu 40,00 Euro Kursgebühren pro Kalenderjahr.
  • Stadtbücherei Maintal: Kostenlose Ausstellung des Leseausweises in den Büchereistellen in Bischofsheim, Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen (Ausleihe von Büchern, Großdruckwerken, Hörbüchern und DVDs).
  • Maintaler Tafel e.V.: Der Pass dient als Berechtigungsnachweis für die Lebensmittelausgabe der Tafel.

Wo beantragen? Den Maintal-Pass erhalten Sie unkompliziert im Stadtladen (Bürgerservice) im Rathaus Hochstadt (Klosterhofstraße 4–6, Telefon: 06181 400-205, E-Mail: stadtladen@maintal.de). Am Schnellschalter können Sie den Pass vormittags ohne Online-Termin direkt über das Wartemarkensystem beantragen oder verlängern. Bringen Sie Ihren aktuellen Renten- oder Wohngeldbescheid und Ihren Personalausweis mit.

2. Günstig unterwegs mit dem Seniorenticket Hessen und Hessenpass mobil

Für alle Menschen ab 65 Jahren bietet das Land Hessen attraktive Mobilitätsangebote:

  • Seniorenticket Hessen (Basis): Für 398 Euro im Jahr (rund 33,17 Euro im Monat) fahren Sie montags bis freitags ab 9:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig in allen Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) in ganz Hessen.
  • Seniorenticket Hessen (Komfort): Für 681,50 Euro im Jahr gilt das Ticket rund um die Uhr ohne zeitliche Einschränkung, schließt die 1. Wagenklasse der Bahn mit ein und erlaubt abends und am Wochenende die Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder.
  • Hessenpass mobil für das Deutschland-Ticket: Wer Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld bezieht, erhält über das hessische Verkehrsministerium den Hessenpass mobil. Damit verringert sich der monatliche Eigenanteil für das bundesweit gültige Deutschland-Ticket auf 39 Euro (bzw. 44 Euro ab 2026).

Lokale Helfer für kurze Wege: Für individuelle Fahrten zum Facharzt, ins Krankenhaus oder zu Behörden bietet die Bürgerhilfe Maintal e.V. (Neckarstraße 13, Dörnigheim, Telefon 06109 6989777) einen verlässlichen ehrenamtlichen Fahrdienst an. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft für geringe 6 Euro Jahresbeitrag plus eine kleine Fahrtkostenpauschale. Für den Sprung über den Fluss nach Mühlheim steht die historische Mainfähre Dörnigheim bereit (0,70 Euro für Fußgänger, 1,00 Euro mit Fahrrad; privater Betrieb außerhalb des RMV).

3. Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ)

Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro summiert sich auf über 220 Euro im Jahr. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich für:

  • Bezieher von Grundsicherung im Alter (SGB XII, 4. Kapitel)
  • Senioren, die laufende Pflegeleistungen nach dem SGB XII (Hilfe zur Pflege) erhalten
  • Gehörlose und taubblinde Personen

Eine Ermäßigung auf ein Drittel (6,12 Euro monatlich) erhalten schwerbehinderte Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF" (rundfunkgebührenbefreit) eingetragen ist.

Den Antrag stellen Sie online über rundfunkbeitrag.de oder über Antragsformulare, die im Stadtladen Hochstadt ausliegen. Beglaubigte Kopien Ihrer Bewilligungsbescheide fertigt der Schnellschalter im Stadtladen für diesen Zweck kostenlos an.

Tipp für Grenzfälle: Die Härtefallregelung

Liegt Ihr Renteneinkommen nur um wenige Euro über der Grenze für die Grundsicherung, sodass Sie keinen Leistungsbescheid erhalten? Stellen Sie trotzdem einen Befreiungsantrag als sogenannter „besonderer Härtefall"! Wenn Ihr Einkommen nach Abzug der Miete den Regelsatz um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt, werden Sie ebenfalls befreit.

4. Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro für jedes Medikament, 10 Euro pro Krankenhaustag und Zuzahlungen für Krankengymnastik reißen schnell tiefe Löcher ins Budget. Der Gesetzgeber schützt Versicherte jedoch durch eine gesetzliche Belastungsgrenze (§ 62 SGB V):

  • Reguläre Belastungsgrenze: Maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
  • Chroniker-Grenze: Für schwerwiegend chronisch Kranke, die sich seit mindestens einem Jahr in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung befinden, beträgt die Grenze nur 1 Prozent.

Rechenbeispiel für Maintal: Eine alleinstehende Rentnerin mit einer Bruttorente von 1.200 Euro im Monat hat jährliche Bruttoeinnahmen von 14.400 Euro. Als chronisch Kranke (1-Prozent-Grenze) beträgt ihre Belastungsgrenze genau 144 Euro im Jahr. Sobald sie im Laufe eines Kalenderjahres 144 Euro an Zuzahlungen für Medikamente, Praxisgebühren oder Klinikaufenthalte bezahlt hat, stellt ihre Krankenkasse für den Rest des Jahres eine Befreiungskarte aus. Ab diesem Moment sind alle weiteren rezeptpflichtigen Kassenmedikamente für sie kostenlos!

5. Telefon-Sozialtarif der Telekom

Wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist oder das Merkzeichen „RF" besitzt, kann bei der Deutschen Telekom den sogenannten Sozialtarif für den Festnetzanschluss beantragen. Dadurch erhalten Sie monatlich eine Gutschrift auf die Telefonverbindungsentgelte.

6. Hessische Ehrenamtskarte

Engagieren Sie sich ehrenamtlich in einem Maintaler Verein, einer Kirchengemeinde oder einer sozialen Initiative (mindestens 5 Stunden pro Woche seit mindestens 3 Jahren)? Dann beantragen Sie über die Freiwilligenagentur Maintal Aktiv (Kirchgasse 7, Hochstadt, Telefon 06181 400-446) die Hessische Ehrenamtskarte. Sie erhalten damit landesweit kostenfreien oder stark ermäßigten Eintritt in Museen, Theater, Schlösser und Freizeiteinrichtungen in ganz Hessen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange ist der Maintal-Pass gültig?

Der Maintal-Pass wird in der Regel für die Dauer des jeweiligen Bewilligungsbescheids (z.B. Wohngeld- oder Grundsicherungsbescheid), maximal jedoch für ein Kalenderjahr ausgestellt. Nach Ablauf kann er unter Vorlage des neuen Bescheids unkompliziert am Schnellschalter im Stadtladen verlängert werden.

Muss ich die Quittungen für Medikamente aufheben?

Ja, unbedingt. Lassen Sie sich in Ihrer Maintaler Stammapotheke ein Kundenkonto anlegen. Dann speichert die Apotheke alle Zuzahlungen automatisch und druckt Ihnen am Jahresende eine gesammelte Jahressammelquittung für die Krankenkasse und das Finanzamt aus.

Kann ich die Zuzahlungsbefreiung auch im Voraus bezahlen?

Ja, bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK Hessen, BARMER, Techniker) können Sie Ihren persönlichen Befreiungsbetrag zu Jahresbeginn vorab als Pauschale überweisen. Sie erhalten dann sofort Ihre Befreiungskarte und müssen das ganze Jahr über keine lästigen Einzelquittungen mehr sammeln.

Weitere Sparmöglichkeiten bei der Pflege

Wussten Sie, dass Ihnen bei Vorliegen eines Pflegegrads monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zustehen? Informieren Sie sich in unserem Ratgeber zu den Pflegeleistungen 2026.

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