Ein bewilligter Pflegegrad ist der Schlüssel zu finanzieller Entlastung. Doch kaum jemand blickt auf Anhieb durch den Dschungel aus Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege durch. Wir haben alle aktuellen Beträge für 2026 übersichtlich zusammengefasst und erklären, wie Sie das Beste für Ihre Familie in Maintal herausholen.
Als der Bewilligungsbescheid für meine Mutter damals im Briefkasten lag, dachte ich erst: „Geschafft!". Dann habe ich das Schreiben aufgeschlagen und war ratlos. Auf drei Seiten wimmelte es von Paragrafen: Pflegegeld nach § 37, Sachleistung nach § 36, Entlastungsbetrag nach § 45b, Umwandlungsanspruch. Meine Mutter sah mich an und fragte: „Und was bekommen wir jetzt jeden Monat?".
Genau das klären wir in diesem Leitfaden. Die gute Nachricht vorweg: Durch die gesetzlichen Leistungsanpassungen zum 1. Januar 2025 und die Fortführung im Jahr 2026 stehen Familien spürbar höhere Budgets zur Verfügung als noch vor einigen Jahren. Wer die Budgets klug kombiniert, spart jeden Monat bares Geld und sichert eine verlässliche Betreuung.
1. Pflegegeld: Für die Versorgung durch Angehörige
Das Pflegegeld ist für Menschen gedacht, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt werden. Es wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Diese kann frei darüber verfügen und das Geld als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Helfer weitergeben.
Die aktuellen Pflegegeld-Beträge im Jahr 2026:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Wichtig bei reinem Pflegegeldbezug: Der Beratungseinsatz
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst beauftragen, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vor. Bei Pflegegrad 2 und 3 findet dieser alle sechs Monate statt, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate. Versäumen Sie diesen Termin nicht! Rufen Sie rechtzeitig einen zugelassenen Pflegedienst in Maintal an (z.B. DRK, Caritas oder private Dienste). Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Wird der Nachweis nicht eingereicht, kann das Pflegegeld gekürzt oder vorübergehend gestoppt werden.
2. Pflegesachleistung: Für professionelle Pflegedienste
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Grundpflege (z.B. Waschen, Duschen, Anziehen) oder hauswirtschaftlichen Versorgung beauftragen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Dies nennt sich Pflegesachleistung.
Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen 2026:
- Pflegegrad 1: kein Sachleistungsbudget (nur Entlastungsbetrag)
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 1.895 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 2.301 Euro pro Monat
3. Die Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten
Sie müssen sich nicht starr zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Die allermeisten Familien in Maintal wählen die sogenannte Kombinationsleistung. Dabei übernimmt der Pflegedienst beispielsweise an drei Tagen in der Woche das Duschen, während Angehörige die restliche Pflege leisten.
So funktioniert die Rechnung: Schöpft der Pflegedienst beispielsweise 50 Prozent des Sachleistungsbudgets aus, stehen Ihnen weiterhin 50 Prozent des regulären Pflegegeldes zu. Die Pflegekasse berechnet den Restbetrag automatisch und überweist ihn am Monatsende.
4. Der Entlastungsbetrag: 131 Euro jeden Monat
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine echte Geheimwaffe. Er beträgt seit 2025 unverändert 131 Euro pro Monat (1.572 Euro im Jahr) und steht allen Versicherten von Pflegegrad 1 bis 5 in voller Höhe zu.
Das Besondere: Es handelt sich um eine Erstattungsleistung. Sie können das Geld nicht bar abheben, sondern reichen Rechnungen für qualifizierte Angebote bei der Kasse ein. In Maintal können Sie den Entlastungsbetrag unter anderem nutzen für:
- Anerkannte Alltags- und Seniorenbegleiter (Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, Vorlesen)
- Zugelassene hauswirtschaftliche Hilfsdienste (Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Einkaufshilfe)
- Eigenanteile bei der Tages- und Nachtpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Wohlfahrtsverbände und Nachbarschaftsinitiativen
Wichtiger Spartipp zum Entlastungsbetrag: Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, verfällt nicht. Sie können das Budget ansparen! Beträge aus dem Kalenderjahr 2025 können noch bis zum 30. Juni 2026 eingelöst werden.
5. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag
Pflegende Angehörige werden selbst einmal krank, brauchen eine Auszeit oder fahren für zwei Wochen in den wohlverdienten Urlaub. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.
Seit der Pflegereform sind beide Töpfe im Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Ihnen stehen pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Sie können dieses Budget flexibel aufteilen:
- Stundenweise Verhinderungspflege: Eine Ersatzpflegekraft oder ein Pflegedienst kommt für einige Stunden ins Haus (z.B. damit Angehörige zum Arzt oder ins Theater gehen können). Das reguläre Pflegegeld wird bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden pro Tag nicht gekürzt!
- Tagesweise Verhinderungspflege: Versorgung durch professionelle Kräfte oder andere Angehörige über ganze Tage hinweg.
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einem Maintaler Seniorenheim (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
Auch die frühere sechsmonatige „Vorpflegezeit" ist gesetzlich gestrichen: Sie können die Verhinderungspflege ab dem ersten Tag nach Zuerkennung von Pflegegrad 2 beanspruchen.
6. Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
Neben den laufenden Pflegegeldern gibt es zwei weitere finanzielle Hilfen, die Sie unbedingt kennen sollten:
- 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion und Bettschutzeinlagen. Sie können bei Maintaler Apotheken oder Sanitätshäusern (z.B. Sanitätshaus Spörer oder Klein) eine monatliche Pflegebox im Wert von 42 Euro bestellen; die Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse.
- Bis zu 4.000 Euro für die Wohnumfeldverbesserung: Für bauliche Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (z.B. Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche, Beseitigung von Türschwellen, Einbau eines Treppenlifts). Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung können bis zu 16.000 Euro bewilligt werden.
Übersichtstabelle: Alle Leistungen 2026 im Vergleich
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (mtl.) | entfällt | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (mtl.) | entfällt | 796 € | 1.497 € | 1.895 € | 2.301 € |
| Entlastungsbetrag (mtl.) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (jährl.) | entfällt | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel (mtl.) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnumfeldumbau (einmalig) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Persönliche Beratung in Maintal in Anspruch nehmen
Jede Pflegesituation ist anders. Welche Kombination aus Pflegedienst, Angehörigenpflege und Tagespflege für Ihre Familie finanziell und organisatorisch am günstigsten ist, lässt sich am besten in einer individuellen Pflegeberatung klären.
Kostenlose Anlaufstellen in Maintal
Seniorenberatung der Stadt Maintal
Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4–6, Zimmer 054, 63477 Maintal
Telefon: 06181 400-365 oder 06181 400-452
E-Mail: seniorenberatung@maintal.de
Unabhängige Beratung zu allen Kassenleistungen, Anträgen und Pflegetagebüchern. Beratung im Rathaus oder im Rahmen von Hausbesuchen.
Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis (Standort Hanau)
Haus der Gesundheit, Willy-Brandt-Straße 23, 63450 Hanau
Telefon: 06181 292-48181
E-Mail: pflegestuetzpunktHU@mkk.de
Erstellung individueller Versorgungspläne und komplexe Fallberatung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Wenn das Pflegegeld an pflegende Angehörige (Kinder, Partner, Enkel) weitergegeben wird, ist es für diese nach § 3 Nr. 36 EStG vollkommen steuerfrei. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf nicht an.
Gilt der gemeinsame Jahresbetrag pro Kalenderjahr?
Ja. Der Anspruch von 3.539 Euro gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Nicht verbrauchte Beträge können nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden.
Wer bezahlt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Wenn Sie eine Person ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) pflegen und daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse für Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das erhöht Ihre spätere Rente spürbar.
Berechnen Sie Ihren persönlichen Anspruch
Nutzen Sie unseren kostenfreien Pflege-Rechner, um für Ihren individuellen Pflegegrad genau auszurechnen, wie viel Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag Ihnen zustehen.