Die vertraute Wohnung in Dörnigheim, Bischofsheim, Hochstadt oder Wachenbuchen auch bei zunehmendem Hilfebedarf nicht aufgeben zu müssen, ist der Wunsch fast aller Seniorinnen und Senioren in Maintal. Ambulante Pflegedienste machen diesen Verbleib im eigenen Zuhause möglich. Sie unterstützen beim Waschen und Ankleiden, verabreichen ärztlich verordnete Medikamente, wechseln Verbände und entlasten pflegende Angehörige im Alltag.
Doch das System aus Pflegekasse, Krankenkasse, Leistungskomplexen und Eigenanteilen wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. Dieser Ratgeber stellt die ambulanten Pflegedienste im Stadtgebiet vor, erklärt die gesetzlichen Sachleistungsbudgets für 2026, zeigt die Kombination mit dem Pflegegeld und warnt vor vertraglichen Fallstricken.
Quartiersstruktur und Tourenplanung in Maintal
Maintal erstreckt sich über vier Stadtteile mit sehr unterschiedlicher Geografie. Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist die Lage des Pflegedienstes kein rein formales Kriterium, sondern bestimmt oft die Pünktlichkeit der morgendlichen Tour:
- Dörnigheim: Als einwohnerstärkster Stadtteil direkt am Main verfügt Dörnigheim über die höchste Dichte an Pflegediensten. Hier sitzt unter anderem der kommunale MSHD in der Kennedystraße sowie mehrere private Pflegeteams. Die Touren führen von den Wohnquartieren am Mainufer bis hinauf zur Bundesstraße 8.
- Bischofsheim: Durch die direkte Grenze zu Frankfurt-Bergen-Enkheim und Frankfurt-Fechenheim pendeln hier sowohl lokale Pflegedienste als auch Anbieter aus den östlichen Frankfurter Stadtteilen. Bischofsheim profitiert zudem von kurzen Wegen zum Tageszentrum des DRK am Frauenstück.
- Hochstadt: Rund um den historischen Ortskern und das Rathaus Maintal sichern ambulante Touren die Versorgung der gewachsenen Wohngebiete. Das DRK Seniorenzentrum Hochstadt in der Konrad-Höhl-Straße bildet hier einen festen Orientierungspunkt.
- Wachenbuchen: Der nördlichste und dörflich geprägte Stadtteil grenzt an Hanau-Mittelbuchen und Niederdorfelden. Hier ist eine verlässliche Anbindung besonders wertvoll, wie sie etwa durch alteingesessene Pflegedienste direkt aus Wachenbuchen gewährleistet wird.
Besonderheit in Maintal: Der städtische MSHD
Maintal gehört zu den wenigen Kommunen im Rhein-Main-Gebiet, die mit den Mobilen Sozialen Hilfs-Diensten (MSHD) einen eigenen, städtischen Pflegedienst betreiben. Das Team mit Sitz in der Kennedystraße 88 in Dörnigheim versorgt Bürgerinnen und Bürger in allen vier Stadtteilen mit Grund- und Behandlungspflege sowie 24-Stunden-Rufbereitschaft (Telefon: 06181 400-467, E-Mail: mshd@maintal.de).
Ambulante Pflegedienste in Maintal im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die in Maintal ansässigen und im Verzeichnis geführten ambulanten Pflegedienste mit ihren Kontaktdaten und Schwerpunkten:
| Pflegedienst & Träger | Stadtteil & Anschrift | Telefon & Kontakt | Leistungsschwerpunkte |
|---|---|---|---|
| MSHD – Mobile Soziale Hilfs-Dienste Stadt Maintal (kommunal) |
Maintal-Dörnigheim Kennedystraße 88 |
06181 400-467 mshd@maintal.de |
Grundpflege SGB XI, Behandlungspflege SGB V, Wundmanagement, 24h-Rufbereitschaft in allen vier Stadtteilen |
| Ambulante Krankenpflege Bianca Neuberger GmbH Privater ambulanter Pflegedienst (seit 1996) |
Maintal-Wachenbuchen Alt Wachenbuchen 3 |
06181 1801890 info@pflege-maintal.de |
Häusliche Pflege, Palliativversorgung, Wundmanagement, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI |
| APD – Ambulanter Pflegedienst Maintal Privater Träger |
Maintal-Dörnigheim Backesweg 61A |
06181 48081 info@apd-maintal.de |
Grund- und Behandlungspflege, stundenweise Verhinderungspflege, Hausnotruf-Kooperation stadtweit |
| Slovita Ambulanter Pflegedienst Privater Träger |
Maintal-Bischofsheim Fechenheimer Weg 17 |
06109 3976207 info@slovita.de |
Häusliche Krankenpflege, mehrsprachiges Pflegeteam, Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI |
| PM Perso Care Pflegedienst Privater Träger |
Maintal-Dörnigheim Wilhelm-Röntgen-Straße 26 |
06181 9394856 info@pm-persocare.de |
Bezugspflegesystem, Demenzbetreuung, PEG- und Port-Versorgung, 24/7 Notfall-Hotline |
| Kesselstädter Pflegedienst Zweigstelle Bischofsheim |
Maintal-Bischofsheim Goethestraße 85 |
06109 9668211 maintal@pflegedienst-kesselstadt.de |
Medizinische Behandlungspflege, Insulingabe, Kompressionsverbände, Beratungseinsätze |
| Pflegedienst Amira Privater Träger |
Maintal-Dörnigheim Marie-Curie-Ring 38 |
06181 9458859 info@pflegedienst-amira.com |
Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB V, Infusionstherapie, Wundversorgung |
| DRK Sozialstation Main-Kinzig Deutsches Rotes Kreuz |
Standort Hanau / Einsatz in Maintal Johann-Carl-Koch-Straße 4 |
06181 106-0 sozialstation@drk-hanau.de |
Verbund mit den DRK Seniorenzentren Maintal, Wundpflege, Pflegeüberleitung |
| Diakoniestation Hanau-Maintal Evangelische Kirche / Diakonie |
Standort Hanau / Einsatz in Dörnigheim Steinheimer Straße 1 |
06181 1800512 diakoniestation@diakonie-hanau.de |
Kirchliche Sozialstation, Hauswirtschaftshilfe, seelsorgliche Begleitung, Palliativdienst |
Finanzierung 2026: Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
Die finanzielle Unterstützung für einen ambulanten Pflegedienst erfolgt über die sogenannten Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse überweist dieses Geld nicht auf das Girokonto des Pflegebedürftigen, sondern rechnet bis zum gesetzlichen Höchstbetrag direkt mit dem zugelassenen Dienst ab.
Für das Kalenderjahr 2026 gelten folgende monatliche Sachleistungsbudgets:
| Pflegegrad | Monatliches Sachleistungsbudget | Vergleich: Reines Pflegegeld | Typische Leistungsabdeckung vor Ort |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0,00 € (Kein Anspruch auf Sachleistung) |
0,00 € | Keine reguläre Sachleistung. Der Entlastungsbetrag von 131 € kann jedoch für Haushaltshilfe des Dienstes genutzt werden. |
| Pflegegrad 2 | 796,00 € | 347,00 € | Ca. zwei bis drei Einsätze pro Woche für kleine Körperpflege oder wöchentliches Baden plus Medikamentencheck. |
| Pflegegrad 3 | 1.494,00 € | 599,00 € | Täglicher Frühbesuch für Grundpflege, Ankleiden, Teilwaschung und Hilfestellung beim Frühstück. |
| Pflegegrad 4 | 1.859,00 € | 800,00 € | Zweimal tägliche Anfahrt: Morgens große Ganzkörperwäsche und Mobilisation, abends Vorbereitung zur Nachtruhe. |
| Pflegegrad 5 | 2.299,00 € | 990,00 € | Intensive Mehrfachversorgung über den Tag verteilt, Lagern, Unterstützung bei schwerster Mobilitätseinschränkung. |
Wichtig bei Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag
Auch wenn bei Pflegegrad 1 kein Sachleistungsbudget nach § 36 SGB XI zur Verfügung steht, können Maintaler Bürgerinnen und Bürger ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI) für ambulante Dienste einsetzen. Zugelassene Dienste können darüber hauswirtschaftliche Arbeiten (Einkauf, Reinigung, Wäschepflege) direkt mit der Kasse abrechnen.
Medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V: Trennung von Kasse und Pflegebudget
Ein häufiges Missverständnis betrifft ärztlich verordnete Behandlungsmaßnahmen. Viele Familien befürchten, dass das Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder das Richten von Tabletten das knappe Sachleistungsbudget der Pflegekasse auffrisst. Das ist rechtlich falsch.
Medizinische Leistungen fallen unter die häusliche Krankenpflege nach Paragraph 37 SGB V. Sie werden von der Hausärztin oder dem Facharzt auf dem Verordnungsblatt Muster 12 verordnet und nach Genehmigung zu 100 Prozent von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt:
- Typische ärztliche Verordnungen: Richten und Verabreichen von Medikamenten, Blutzuckermessungen, Insulininjektionen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II, moderne Wundversorgung bei Ulcus cruris oder Dekubitus sowie Infusionen.
- Keine Anrechnung: Diese Maßnahmen belasten das Pflegekassenbudget nicht und führen zu keiner Kürzung des Pflegegeldes.
- Zuzahlung: Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Rechnen spart bares Geld
Übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege selbst und kommt der Pflegedienst nur an einzelnen Wochentagen, muss man sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Das Gesetz sieht hierfür die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI vor.
Die Pflegekasse berechnet dabei am Monatsende den prozentualen Verbrauch des Sachleistungsbudgets. Der verbleibende Prozentsatz wird anteilig als Pflegegeld auf das private Bankkonto ausgezahlt.
Musterrechnung für Maintal: Herr K. aus Bischofsheim
Herr K. hat Pflegegrad 3. Ihm stehen monatlich entweder 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.494 Euro Pflegesachleistung zu. Seine Tochter übernimmt die tägliche Morgenpflege, doch dreimal pro Woche kommt ein ambulanter Pflegedienst zum Duschen und Lagern.
- Rechnungsbetrag des Pflegedienstes an die Kasse: 896,40 €
- Verbrauchter Sachleistungsanteil: 896,40 € von 1.494,00 € = exakt 60 %
- Verbleibender Anspruch auf Pflegegeld: 100 % − 60 % = 40 %
- Auszahlung der Pflegekasse an Herrn K.: 40 % von 599,00 € = 239,60 € monatlich
Ergebnis: Die Familie erhält professionelle Entlastung im Wert von knapp 900 Euro und behält zusätzlich 239,60 Euro Pflegegeld zur freien Verfügung.
Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Maintal
Wer einen Pflegegrad besitzt und ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine zugelassene Pflegefachkraft nachzuweisen. Wird der Nachweis versäumt, droht die Pflegekasse mit Kürzung oder vollständiger Streichung des Pflegegeldes.
Die gesetzlichen Fristen im Überblick:
- Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: Einmal jedes halbe Kalenderjahr (insgesamt 2 Termine pro Jahr).
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: Einmal jedes Vierteljahr (insgesamt 4 Termine pro Jahr).
- Pflegegrad 1: Freiwillig einmal halbjährlich möglich, keine Nachweispflicht.
Alle zugelassenen Pflegedienste in Maintal führen diese Einsätze im häuslichen Umfeld durch. Die Pflegefachkraft begutachtet die Pflegesituation, gibt praktische Tipps zu Hebetechniken, empfiehlt Pflegehilfsmittel und übermittelt das Formular direkt an die Pflegekasse. Für die Familie entstehen keinerlei Kosten, da der Pflegedienst die Pauschale direkt mit der Kasse abrechnet.
Hessische Investitionskosten: Die versteckte Position auf der Rechnung
Wer die erste Abrechnung eines Pflegedienstes in Händen hält, stößt häufig auf die Position Investitionskosten (IK). Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum SGB XI dürfen ambulante Dienste Aufwendungen für ihren Fuhrpark, für Büromieten, Telefonanlagen und Software anteilig auf die Pflegeleistungen umlegen.
In Maintal und dem Main-Kinzig-Kreis liegt dieser Satz bei den meisten Diensten zwischen 4,5 Prozent und 7,8 Prozent des Rechnungsbetrages. Die Pflegekasse übernimmt diese Position nicht im Rahmen der regulären Sachleistung, weshalb der Betrag privat in Rechnung gestellt wird.
Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag
Bezahlen Sie die Rechnung des Pflegedienstes und reichen Sie die Quittung zusammen mit einem formlosen Erstattungsantrag bei Ihrer Pflegekasse ein: Die hessischen Investitionskosten können in voller Höhe über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (§ 45b SGB XI) erstattet werden, sofern dieses Budget im laufenden Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft ist.
Vertragsschluss mit dem Pflegedienst: Worauf Maintaler achten sollten
Bevor die Pflege beginnt, schließen Sie mit dem Pflegedienst einen schriftlichen Pflegevertrag ab. Prüfen Sie folgende Punkte sorgfältig:
- Detaillierter Kostenvoranschlag: Der Dienst ist gesetzlich verpflichtet, vor Vertragsunterschrift einen schriftlichen Kostenvoranschlag auszuhändigen, der alle gewählten Leistungskomplexe und eventuelle Eigenanteile centgenau ausweist.
- Transparente Anfahrtspauschalen: Klären Sie, wie die Anfahrt abgerechnet wird. Bei mehreren Besuchen am Tag (z. B. morgens und abends) fällt die Wegepauschale in der Regel je Einsatz an.
- Recht auf fristlose Kündigung (§ 120 SGB XI): Als Pflegebedürftige oder bevollmächtigte Person können Sie den Pflegevertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Klauseln, die dem Kunden eine mehrwöchige Kündigungsfrist vorschreiben, sind unwirksam. Für den Pflegedienst gilt hingegen eine Kündigungsfrist, um Sie vor plötzlicher Versorgungslosigkeit zu schützen.
- Leistungsnachweis am Monatsende: Die Pflegekräfte führen einen schriftlichen oder digitalen Leistungsnachweis, auf dem jeder Hausbesuch quittiert wird. Unterschreiben Sie diesen Nachweis erst am Monatsende nach genauer Prüfung der tatsächlich erbrachten Einsätze.
Unabhängige Beratungsstellen im Raum Maintal
Wenn Sie unsicher sind, welcher Dienst der richtige ist oder wie Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld am besten kombinieren, stehen Ihnen vor Ort mehrere kostenfreie und kassenunabhängige Anlaufstellen zur Seite:
- Seniorenberatung der Stadt Maintal: Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4–6, 63477 Maintal. Telefon: 06181 400-365, E-Mail: seniorenberatung@maintal.de. Fachkundige Begleitung bei allen Fragen des Älterwerdens, Unterstützung bei Kassenanträgen und Wohnraumanpassung.
- Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis: Standort Hanau / Altkreis Hanau. Telefon: 06181 292-48181. Unabhängige, gesetzlich verankerte Beratung zu Pflegegraden, Gutachten des Medizinischen Dienstes und regionalen Versorgungsstrukturen.
- Bürgerhilfe Maintal e.V.: Alt-Bischofsheim 37, 63477 Maintal. Telefon: 06109 6989777. Ergänzende stundenweise Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt durch geschulte Ehrenamtliche.
- Amt für soziale Förderung und Teilhabe des Main-Kinzig-Kreises: Barbarossastraße 16–24, 63571 Gelnhausen. Telefon: 06051 85-0. Ansprechpartner für Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, wenn Rente und Pflegekassenleistungen die Pflegekosten nicht decken.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was unterscheidet Grundpflege von medizinischer Behandlungspflege?
Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) wird nach § 36 SGB XI über das Sachleistungsbudget der Pflegekasse bezahlt. Medizinische Behandlungspflege (Wundverbände, Insulinspritzen, Medikamentengabe) verordnet die Hausärztin oder der Hausarzt auf Muster 12 nach § 37 SGB V. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse vollständig, ohne das Sachleistungsbudget der Pflegekasse zu schmälern.
Was geschieht mit dem Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst in Maintal beauftragt wird?
Wird das Sachleistungsbudget des Pflegedienstes nicht vollständig aufgebraucht, greift die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Rechnet der Dienst beispielsweise genau 60 Prozent des Sachleistungsbudgets ab, zahlt die Pflegekasse die restlichen 40 Prozent des regulären monatlichen Pflegegeldes an den Pflegebedürftigen aus.
Wie finde ich kurzfristig einen freien Pflegedienst in Maintal?
Kontaktieren Sie parallel den städtischen MSHD (Telefon 06181 400-467) sowie private und freigemeinnützige Anbieter in Ihrem Stadtteil. Bei Entlassung aus dem Klinikum Hanau oder den Frankfurter Kliniken leitet das Entlassmanagement des Krankenhauses die ersten Anfragen bereits vor dem Entlasstag ein.
Müssen pflegende Angehörige Beratungseinsätze nachweisen?
Ja. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Zugelassene Pflegedienste in Maintal führen diese Besuche zu Hause durch und übermitteln den Nachweis direkt an die zuständige Pflegekasse. Für Versicherte ist der Einsatz kostenlos.
Wer bezahlt die hessischen Investitionskosten der Pflegedienste?
In Hessen stellen ambulante Pflegedienste für Fuhrpark und Büros einen Umlagebetrag von meist 4,5 bis 7,8 Prozent auf die Pflegeleistungen in Rechnung. Diese Position ist privat zu tragen, kann jedoch bei der Pflegekasse zur Erstattung aus dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI eingereicht werden.
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