Ein Anruf der Klinik am Freitagnachmittag: „Ihre Mutter kann heute nach Hause!". Doch zu Hause ist der Kühlschrank leer, das Pflegebett fehlt und ein ambulanter Pflegedienst ist noch gar nicht beauftragt. Ein Schreckensszenario, das viele Maintaler Familien kennen. Wie das gesetzliche Entlassmanagement funktioniert, welche Rechte Sie haben und wie der Übergang reibungslos klappt, erfahren Sie hier.

Ich werde diesen Freitagmittag vor zwei Jahren nie vergessen. Meine Mutter lag nach einer schweren Lungenentzündung im Krankenhaus. Um kurz nach zwölf rief eine Krankenschwester an: „Herr Müller, das Bett wird gebraucht. Ihre Mutter wird heute entlassen, bitte holen Sie sie bis 14:30 Uhr ab!".

Ich war fassungslos. Meine Mutter konnte sich vor Schwäche kaum auf den Beinen halten, ihre Wohnung in Bischofsheim war eiskalt, es waren keine Lebensmittel im Haus und der Hausarzt hatte freitags ab 13 Uhr geschlossen. Woher sollte ich übers Wochenende die notwendigen Medikamente bekommen? Damals wusste ich noch nicht: Krankenhäuser dürfen Patienten nicht einfach unversorgt entlassen. Der Gesetzgeber schützt Patienten mit klaren Regeln.

1. Ihr gesetzlicher Anspruch: Das Entlassmanagement

Seit der Einführung des gesetzlichen Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V ist jede Klinik in Deutschland verpflichtet, die nahtlose Anschlussversorgung sicherzustellen. Niemand darf entlassen werden, wenn zu Hause die Grundversorgung nicht gesichert ist!

Bereits bei der Aufnahme im Krankenhaus werden Sie oder Ihre Angehörigen gefragt, ob Sie am Entlassmanagement teilnehmen möchten. Stimmen Sie dieser Erklärung immer schriftlich zu! Nur dann darf der Sozialdienst des Krankenhauses aktiv werden, mit Pflegediensten sprechen und Hilfsmittel organisieren.

2. Was das Krankenhaus vor der Entlassung regeln muss

Klinikärzte und der klinikinterne Sozialdienst haben weitreichende gesetzliche Befugnisse, um den Übergang nach Hause für bis zu sieben Tage lückenlos abzusichern:

  • Medikamente für die ersten Tage: Die Klinikärzte dürfen ein Entlassrezept für die kleinste Packungsgröße ausstellen oder die benötigten Tabletten direkt als Sachgabe für das gesamte Wochenende mitgeben. Bestehen Sie bei Entlassungen vor dem Wochenende darauf, dass die Station die Medikamente bis mindestens Montag physisch aushändigt!
  • Häusliche Krankenpflege (HKP): Das Krankenhaus kann für bis zu sieben Tage professionelle Pflege verordnen (z.B. für Wundverbände, Insulinspritzen oder Medikamentengabe).
  • Hilfsmittelversorgung: Benötigt die Patientin ein Pflegebett, einen Rollator, einen Toilettenstuhl oder eine Wechseldruckmatratze? Das Krankenhaus muss die Hilfsmittel vorab verordnen und veranlassen, dass ein Sanitätshaus (wie z. B. Bußfeld & Schiller im Backesweg 61 oder Rigoma in der Bahnhofstraße 47 in Dörnigheim) die Geräte vor der Ankunft des Patienten liefert und betriebsbereit aufbaut.
  • Eilantrag auf Pflegegrad: Liegt noch kein Pflegegrad vor oder reicht die bisherige Einstufung nicht mehr aus, stellt der Sozialdienst einen Eilantrag nach § 18 Abs. 3 SGB XI bei der Pflegekasse.
  • Krankentransport: Ist der Patient nicht gehfähig, verordnet die Klinik die fachgerechte Heimfahrt im Krankenwagen oder Taxi über die KTW-Leitstelle Hanau / Main-Kinzig-Kreis.

Tipp: Sofort Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen

Warten Sie nicht, bis das Entlassungsdatum feststeht! Bitten Sie bereits am zweiten oder dritten Tag des Klinikaufenthalts auf der Station darum, mit dem Sozialdienst oder dem Entlassmanagement verbunden zu werden. Je mehr Tage Vorlauf der Sozialdienst hat, desto entspannter lassen sich ein ambulanter Pflegedienst oder ein Kurzzeitpflegeplatz organisieren.

3. Die Kliniken für Maintaler Patientinnen und Patienten

Da die Stadt Maintal über kein eigenes Akutkrankenhaus verfügt, werden Bürgerinnen und Bürger in den Kliniken der Nachbarstädte behandelt. Die wichtigsten Anlaufstellen mit ihren Sozialdiensten im Überblick:

Kliniken und Sozialdienste im Umkreis

Klinikum Hanau
Leimenstraße 20, 63450 Hanau
Telefon Sozialberatung: 06181 296-6380 (Leitung: Christin Feifel)
Maximalversorger mit überregionaler Stroke Unit, zertifiziertem Alterstraumatologischem Zentrum und großem Team im Entlassmanagement.

St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau
Am Frankfurter Tor 25, 63450 Hanau
Telefon Sozialdienst: 06181 272-249 (Vinzenz-Versorgungs-Team VVT, Leitung: Sabine Ketterer)
Katholischer Schwerpunktversorger mit eigener Geriatrischer Frührehabilitation (Leitung: Dr. Teresa Senger) und Alterstraumatologie.

Sana Klinikum Offenbach
Starkenburgring 66, 63069 Offenbach am Main
Telefon Entlassmanagement: 069 8405-3392 (Zentrum für Beratung & Entlassung ZBE)
Maximalversorger südlich des Mains; wichtig für Notfälle aus Dörnigheim und Bischofsheim.

BG Unfallklinik Frankfurt am Main (BGU)
Friedberger Landstraße 430, 60389 Frankfurt am Main
Telefon Sozialdienst: 069 475-2471 (Leitung: Ron Liebsch)
Überregionales Traumazentrum mit spezialisierter Neurotraumatologie und Reha-Zentrum.

Logistik-Hinweis für Dörnigheim: Fahrzeiten der Mainfähre

Werden Patienten aus Kliniken in Offenbach nach Maintal-Dörnigheim entlassen, nutzen Angehörige gern die Mainfähre Dörnigheim–Mühlheim. Beachten Sie die Betriebszeiten: Werktags endet der Fährbetrieb um 19:00 Uhr, an Wochenenden bereits um 18:00 Uhr. Nach Fährschluss führt der Fahrtweg mit dem Auto über die B43a (Steinheimer Brücke) oder über Frankfurt (Kaiserleibrücke).

4. Wenn es nach Hause noch nicht geht: Reha und Kurzzeitpflege

Nicht jeder Patient kann nach einer schweren Operation oder einem Schlaganfall direkt in die eigene Wohnung zurückkehren. In diesem Fall gibt es zwei bewährte Brückenlösungen:

Anschlussheilbehandlung (AHB) und Geriatrische Rehabilitation

Wenn das Potenzial besteht, die verlorene Selbstständigkeit durch intensive Physio- und Ergotherapie wiederzuerlangen, beantragt der Kliniksozialdienst eine Anschlussheilbehandlung. Die Reha findet in der Regel für drei Wochen in einer spezialisierten Rehaklinik im Main-Kinzig-Kreis (z.B. in Bad Orb oder Bad Soden-Salmünster) oder direkt in der geriatrischen Frührehabilitation statt.

Kurzzeitpflege zur Überbrückung

Muss erst die Wohnung barrierefrei umgebaut werden oder sind Angehörige mit der Pflege zunächst überfordert, ist die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI die richtige Wahl. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekosten über das gemeinsame Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (bis zu 3.539 Euro jährlich). In Maintal halten die DRK-Seniorenzentren in Bischofsheim und Dörnigheim eingestreute Plätze bereit; im nahen Umland bieten das Seniorenzentrum Im Niddertal (Niederdorfelden) und Einrichtungen in Hanau verlässliche Kapazitäten.

Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V

Findet sich trotz aller Bemühungen des Sozialdienstes kein ambulanter Pflegedienst, kein Reha-Platz und kein freies Kurzzeitpflegebett, greift ein gesetzlicher Schutzschirm: Nach § 39e SGB V hat der Patient Anspruch auf bis zu zehn Kalendertage Übergangspflege direkt im Krankenhaus. Die Klinik darf niemanden vor die Tür setzen, solange die häusliche Versorgung ungesichert ist.

5. Checkliste für den Entlasstag

Prüfen Sie vor dem Verlassen des Krankenhauses folgende Punkte:

  1. Liegt der Entlassbrief (Arztbrief) in zweifacher Ausfertigung vor (ein Exemplar für den Hausarzt, eines für Ihre Unterlagen)?
  2. Haben Sie den bundeseinheitlichen Medikamentenplan und die benötigten Tabletten für das gesamte Wochenende erhalten?
  3. Wurden alle persönlichen Wertgegenstände und Dokumente aus dem Zimmersafe ausgehändigt?
  4. Ist der Entlassungszeitpunkt so gewählt, dass die Wohnung geheizt und jemand vor Ort ist?
  5. Wurde der Hausarzt in Maintal über die Entlassung informiert, um Folgerezepte am nächsten Werktag auszustellen?

Nahtlose Weiterbetreuung in Maintal

Sobald der Patient wieder zu Hause ist, endet die Zuständigkeit des Krankenhauses. Für alle weiteren Fragen rund um die langfristige Organisation der Pflege stehen Ihnen neutrale Beratungsstellen in Maintal zur Seite:

  • Seniorenberatung der Stadt Maintal: Rathaus Hochstadt, Klosterhofstraße 4–6, Telefon: 06181 400-365 oder 06181 400-452. Unterstützung bei Wohnraumanpassung, Anträgen und örtlichen Hilfen.
  • Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis: Telefon: 06181 292-48181. Trägerunabhängige Beratung zu Pflegegraden, Entlastungsleistungen und Pflegediensten.
  • Bürgerhilfe Maintal e.V.: Neckarstraße 13, Dörnigheim, Telefon: 06109 6989777. Begleit- und Fahrdienste zu weiterbehandelnden Ärzten sowie praktische Nachbarschaftshilfe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kann ich tun, wenn die Klinik auf einer vorzeitigen Entlassung beharrt?

Widersprechen Sie der Entlassung sachlich, aber bestimmt. Erklären Sie dem Stationsarzt schriftlich: 'Die häusliche Versorgung ist aktuell nicht gesichert, es liegt eine Gefährdung vor'. Wenden Sie sich sofort an den Sozialdienst oder die Patientenfürsprecher der jeweiligen Klinik. Die Klinik darf niemanden gegen seinen Willen in eine hilflose Lage entlassen.

Wer bezahlt den Krankentransport nach Hause?

Wenn aus medizinischen Gründen kein normaler Pkw oder öffentlicher Bus genutzt werden kann, verordnet der Krankenhausarzt einen Krankentransport. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).

Bekommt man nach der Entlassung auch Hilfe für den Haushalt?

Ja. Wenn nach einem Klinikaufenthalt eine schwere Erkrankung vorliegt und keine im Haushalt lebende Person helfen kann, zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V für bis zu vier Wochen eine Haushaltshilfe. Der Antrag wird vom Klinikarzt oder Hausarzt begründet.

Wichtige Hilfen für die ersten Wochen

Informieren Sie sich über die aktuellen Pflegeleistungen und erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, um dauerhaft entlastet zu werden.

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